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Button Gesetz für Online Shops seit dem ersten August

Written by admin. Posted in Allgemein

Ab dem ersten August 2012 müssen alle Online Shops bzw. jeder E Commerce Shop das sogenannte Button Lösungskonzept ausgeführt haben, das von dem deutschen Gesetzgeber als obligatorisch eingeführt worden ist. Wer sich gegen die Umsetzung entscheidet, riskiert teure Abmahnungen. Zudem ist kein Kaufvertrag, welchen der E Commerce Shop mit einem Kunden geschlossen hat, rechtskräftig, sollte der Käufer ihn anfechten.

Was exakt ist diese Button Lösung?

Der Missbrauch im WWW nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Immer häufiger wurden User dazu verleitet, sich in einer Community zu registrieren oder scheinbar kostenfreies Informationsmaterial zu bestellen, um nachträglich eine Rechnung zu bekommen und erkennen zu müssen, dass sie sich auf einem kostenpflichtigen Portal angemeldet oder ein zu bezahlendes Abonnement abgeschlossen hatten. Der deutsche Gesetzgeber hat darum die Button Lösung eingeführt, die ab dem 1. August 2012 verpflichtend ist und offensichtlich machen soll, dass jeder Button, der zu diesem Zweck führt, dass man etwas kostenpflichtig erwirbt, deutlich erkennbar genau darauf hinweisen muss. Dies kann zum Beispiel durch die Worte „kostenpflichtig bestellen“ passieren. Zugleich muss der User genau darüber aufgeklärt werden, für welchen Artikel oder welchen Service genau er bezahlt. Die „Button-Lösung“ ist daher für jedweden E Commerce Shop von großer Bedeutung, weil es da ausschließlich darum geht, etwas gebührenpflichtig zu erwerben.

Was passiert bei einer Nicht-Einhaltung?

Gerade ausländische Betreiber eines Online Shops dürften gern wissen wollen, was geschieht, falls sie die „Button-Lösung“ nicht umsetzen, da sie nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis in Deutschland gebührenpflichtig abgemahnt werden können, wie es heimischen Shopbetreibern droht. Sie stehen vor der Problematik, dass für sie kein Kaufvertrag mehr rechtskräftig ist, sollte der Käufer diesen anfechten. Vereinfacht gesagt – der Kunde muss nicht zahlen. Juristisch dagegen wehren, können sich die Shopbetreiber nicht, denn dieses Gerichtsverfahren würde in Deutschland stattfinden und auf Grund des Gesetzes zur „Button-Lösung“ zugunsten des Kunden entscheiden.

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